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Ist die rechtliche Situation zu CBD geklärt?

Es gibt eine sehr diffuse und komplexe, rechtliche Situation zu CBD in Deutschland. Wir bringen Licht ins Dunkel. Ein Versuch.

Zur Zeit ist die rechtliche Situation zu CBD noch ziemlich diffus und unklar. THC haltiges Cannabis fällt definitiv unter „kontrollierte Droge“, dass heißt, es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Jedoch ist CBD dahingegen nicht psychoaktiv und daher eher als Nahrung oder Nahrungsergänzungsmittel, ähnlich Vitaminen zu sehen, oder?

Status von CBD

Es gibt mehrere Möglichkeiten CBD im Markt anzubieten, nur welche ist die legale?

Rechtliche Situation zu CBD als Arzneimittel

Da CBD nicht psychoaktiv und damit kein Betäubungsmittel ist, verhält sich die Sachlage etwas anders. Allerdings gesteht das BfArM dem CBD in der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV (Anlage 1 (zu §1 Nr.1 und §5) Stoffe und Zubereitungen nach §1 Nr 1.)  auch eine pharmakologische Wirkung bei höheren Konzentrationen zu. Wo diese genau liegen, und ob es sich dabei um reines CBD oder Vollspektrum Extrakte handeln muss, geht aus der derzeitigen Beschreibung nicht eindeutig hervor. Die rechtliche Situation zu CBD als Arzneimittel ist klar. GMP konform produziertes CBD ist auf Rezept in Apotheken erhältlich, muss aber selber bezahlt werden.

CBD als Nahrungsergänzungsmittel

Wie ist nun die rechtliche Situation zu CBD als Nahrungsergänzungsmittel? Viele glauben noch sie dürften es als “Nahrungsergänzungsmittel” verkaufen, natürlich ohne jegliche gesundheitliche Aussagen zu treffen. Allerdings berücksichtigen sie dabei nicht die Stellungnahme des Bundesinstituts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 9. Juli 2019. Hier stellt sich die Behörde auf den Standpunkt, dass CBD entweder ein Arzneimittel oder Novel Food ist. Auch die EU stuft CBD eindeutig als Novel Food ein, was allerdings bisher keine Zulassung in der EU hat.

Novel-Food-Verordnung

Die EU hat eine Verordnung herausgebracht nach der alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen, um als Novel Food Lebensmittel verkauft werden zu können. Dazu gehörte z. b. Kamelmilch oder der Süßstoff Stevia. In diese Kategorie ordnet das BVL nun auch CBD ein. Jedoch fehlen noch jegliche Zulassungen für CBD (Stand Oktober/2019).

CBD als  Bedarfsgegenstand

Der einzige legale Status unter dem CBD derzeit verkauft werden darf, ist als Bedarfsgegenstand. Darunter fallen zum Beispiel Aromaöle, die als Duftöle Anwendung finden. Unsere youcann Produkte haben diesen Status und werden entsprechend als Duftöle angeboten.

CBD in Kosmetika

Auch gibt es derzeit große Unklarheit. Die Behörden möchten CBD am liebsten nicht in Kosmetika sehen. Hier scheint aber das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Wir geben zu, dass wir zur Zeit die genaue Gesetzeslage nicht überschauen.

Unbedenklichkeit von CBD

Ist nun CBD unbedenklich, wenn man es mal zu sich nimmt oder als Kosmetikum auf die Haut aufträgt?  Hierzu hat die WHO eine recht klare Stellungnahme herausgegeben. Nach Untersuchung von Berichten, klinischen Studien und Publikationen zu CBD, ist die WHO sinngemäß zu dem Schluss gekommen, dass CBD unbedenklich für den menschlichen Körper ist.

Rechtliche Auswüchse

In den letzten Monaten ist es in vereinzelten Bundesländern in Deutschland immer wieder zu Razzien der Polizei in sogenannten Headshops gekommen, die CBD Blüten verkauft haben. Teilweise wurde die gesamte Ware beschlagnahmt. Die Polizei  behandelte die Besitzer geradezu wie Schwerverbrecher und Drogenhändler, ohne zu berücksichtigen, dass CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Die Behörden fahren teure Polizeiaktionen, die in keinem Verhältnis zur Gefahr für die Gesellschaft stehen.

Bitte verfallen sie aber jetzt nicht in Panik, der Besitz von CBD Tropfen ist für sie legal, selbst Blüten für den Eigengebrauch sind okay, da Sie ja keinen Handel damit betreiben. Blüten darf man von Firma zu Firma (B to B) handeln, nur nicht an den Endkunden in Deutschland verkaufen. Gelinde gesagt ist die Gesetzeslage zu CBD, zu THC, zu Extrakten, zu Blüten und zu anderen Produkten mit CBD sehr unklar, geradezu mit einem Dschungel zu vergleichen.

Cannabis Legalisierung

All die oben genannten Aktionen, Unklarheiten und Grauzonen wären hoffentlich mit einer generellen Legalisierung von CBD als Neues Nahrungsmittel (Novel Food) vom Tisch. Leider ist jedoch zurzeit die Gesetzeslage eher gegen Händler gerichtet.

Fazit von der rechtlichen Situation zu CBD

CBD in Tropfenform als Bedarfsgegenstand ist legal handelbar und an den Endkunden abzugeben. Für Duftlampen.

CBD Blüten sind in Deutschland von Firma zu Firma handelbar, dürfen aber nicht an Endkunden verkauft werden.

CBD als Nahrungsergänzungsmittel ist nicht erlaubt, auch wenn Sie auf vielen Webseiten Beteuerungen lesen können, dass es so sei.

CBD in Kosmetika ist unklar, zumindest wissen wir es nicht genau.

CBD in anderen Lebensmittel als Zusatzstoff ist nach derzeitiger Gesetzeslage in Deutschland verboten.

CBD als Arzneimittel ist legal in Apotheken auf Rezept zu erwerben.

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